Kirchenvorstand

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes. Der Kirchenvorstand verwaltet also das Vermögen der Kirchengemeinde. Damit vertritt er sie und ihr Vermögen.

Der Kirchenvorstand besteht gewöhnlich aus dem Pfarrer und den von der Gemeinde gewählten Mitgliedern. Das Amt der gewählten Mitglieder dauert sechs Jahre. Die Anzahl der gewählten Mitglieder - für die Kirchengemeinde St. Pantaleon sind es acht Mitglieder - richtet sich nach der "Seelenzahl" der Kirchengemeinde. Nach staatlichem Recht ist eine katholische Kirchengemeinde eine öffentlichrechtliche Körperschaft.

Die Wahl zum Kirchenvorstand findet trotz sechsjähriger Amtszeit alle drei Jahre an einem von der Bischöflichen Behörde einheitlich bestimmten Termin statt, an dem jeweils immer nur die Hälfte seiner Mitglieder gewählt wird. So können die jeweils verbleibenden Mitglieder ihre Kenntnis und Erfahrung an neu hinzukommende Mitglieder weitergeben.

Das Wahlrecht regeln die in Nordrhein-Westfalen übereinstimmenden Wahlordnungen. Gemäß der dortigen näheren Bestimmungen ist grundsätzlich jedes Gemeindemitglied wählbar, dass am Wahltag 21 Jahre alt ist und ein Jahr in der Zivilgemeinde wohnt, in der die Kirchengemeinde ihren Sitz hat. Wahltermin und Aufruf zur Wahl werden durch öffentlichen Aushang rechtzeitig bekannt gegeben.

Derzeit gehören dem Kirchenvorstand St. Pantaleon als Vorsitzender Pfr. Dr. Volker Hildebrandt, als stellvertretender Vorsitzende Prof. Richard Mailänder und weitere sieben gewählte Mitglieder an.